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Einsatztauchen

Signalmann

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • NACHWEIS ZUR PRÜFUNG Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bun- deseinheitlicher Ausbildungsvorschrift DLRG-Signalmann (641) Diese Ausbildung kann in getrennten Modulen erfolgen.

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gemäß bundeseinheitlichem Fragebogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form einer Übung zu absolvieren.

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbilduungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeit (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)
  • Mindestalter 15 Jahre (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Gemäß DGUV Regel 105-002 Als Taucher bzw. Taucherin dürfen nur gesundheitlich geeignete Versicherte einge- setzt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Unterwasser-Einsatzauftra- ges ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Taucher bzw. zur Taucherin. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Ausgebildete Taucher bzw. Tauche- rinnen unter 18 Jahren dürfen nur an Übungen und Ausbildungen teilnehmen. Die Übungen und Ausbildungen für Personen unter 18 Jahren sind so zu gestalten, dass weder psychische noch physische Gefährdungen zu erwarten sind.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Ausbildung KatS
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Kompressorbedienung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Arbeiten unter Wasser
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
  • Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 15 Jahre (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Gemäß DGUV Regel 105-002 Als Taucher bzw. Taucherin dürfen nur gesundheitlich geeignete Versicherte einge- setzt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Unterwasser-Einsatzauftra- ges ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Taucher bzw. zur Taucherin. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Ausgebildete Taucher bzw. Tauche- rinnen unter 18 Jahren dürfen nur an Übungen und Ausbildungen teilnehmen. Die Übungen und Ausbildungen für Personen unter 18 Jahren sind so zu gestalten, dass weder psychische noch physische Gefährdungen zu erwarten sind.)
  • Ärztliche Tauglichkeit (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • NACHWEIS ZUR PRÜFUNG Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bun- deseinheitlicher Ausbildungsvorschrift DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613)Diese Ausbildung kann auch in getrennten Modulen erfolgen.
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

Taucheinsatzführer

Ausbildung von Führungskräften zur sach- und fachkompetenten Führung von Einsatztaucheinheiten. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs setzt Sie in die Lage einen Taucheinsatz führen zu können.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 mit einer gültigen Lizenz, die vorgesehen sind einen Taucheinsatz eigenständig zu führen.

Inhalte

  • Einleitungsgespräch
  • Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
  • Rechtsgrundlagen
  • Führungsvorgang gem. DV 100
  • Aufgaben des TaEF
  • Umweltschutz
  • Planspiel (Einführung)
  • Planspiel; pro Teilnehmer 0.5 LE
  • Aussprache

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme (durch die zuständige Gliederung)
  • Führungslehre (Führungslehre Ausbildung (421))
  • DLRG-Sprechfunker (Erfolgreicher Abschluss mindestens einer der Ausbildungen: o abgeschlossene DLRG-Sprechfunkausbildung (711) o BOS-Sprechfunkausbildung -analog- (712) o BOS-Sprechfunkausbildung -digital- (715))
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
  • Mindestens 30Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von 900 Mi- nuten nach den Regeln der DGUV Regel 105-002 nach erfolgreicher Prüfung zum Einsatztaucher Stufe 2.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form eines Lehrgespräches und eines Planspieles abzuhalten. Eine Zensierung der Prüfung findet nicht statt. Es gibt nur die Ergebnisse „bestanden“ und „nicht bestanden“. Eine Wiederholung ist möglich.

Dokumente

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